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Unpünktlichkeit kann den Arbeitsplatz kosten

Verspätung Uhr Arbeit by IrargerichWer die Angewohnheit hat häufig bei der Arbeit zu spät zu kommen, sollte in Zukunft vielleicht doch besser einen Zahn zulegen, denn Unpünktlichkeit kann zur Kündigung führen und das auch bei ärztlichem Attest.

So urteilte kürzlich das Landesarbeitsgericht Thüringen. In dem konkreten Fall ging es um einen Angestellten, der sage und schreibe über 100 Mal zur spät zur Arbeit kam. Der Arbeitgeber mahnte ihn mehrmals sowohl schriftlich als auch mündlich ab. Als er dann aber erneut unpünktlich war, reichte es dem Chef und er kündigte dem Angestellten fristlos. Dieser zog daraufhin vor Gericht, da er ein ärtzliches Attest vorgelegt hatte, das ihm bescheinigte, dass er unter einem psychischen Trauma leide, wodurch er seinen Arbeitsantritt nicht steuern könne.

Das galt für die Richter nicht als Argument. Sie gaben dem Arbeitgeber recht, denn selbst, wenn das Attest stimme, sei das Arbeitsverhältnis gestört. Eine Kündigung, wenn auch nicht fristlos, sondern innerhalb der angegebenen Frist, sei absolut legitim.

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