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Urteil: Mit dem Firmenwagen keine Privatfahrten machen

cc by flickr/ TheBusyBrain

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Nicht wenige Deutsche fahren einen vom Unternehmen gestellten Firmenwagen. Dies verleitet natürlich schnell mal dazu den Wagen auch für eine private Fahrt zu nutzen. Dies kann jedoch die Kündigung nach sich ziehen, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg bestätigt.

In dem konkreten Fall ging es um einen Angestellten, der mit dem Firmen-LKW seine Arbeitsstelle verließ um schnell etwas Privates zu erledigen. Er war im Vorfeld jedoch mehrfach darauf hingewiesen worden, dass Privatfahrten verboten seien. Zudem leugnete der Mitarbeiter die Fahrt vor seinem Chef.

Dieser sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus. Die Richter gaben dem Arbeitgeber recht. Vor allem, wenn die Mitarbeiter darauf hingewiesen wurden, dass Privatfahrten nicht gestattet sind, sei eine Kündigung absolut rechtens. Zudem habe der Angestellte durch das Leugnen der Privatfahrt einen Vertrauensbruch begangen.

Also, lieber keine privaten Spritztouren mit dem Firmenwagen, es sei denn sie sind mit dem Chef im Vorfeld abgesprochen!

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1 Kommentar

  • Antworten Steuern und Abgaben machen Lohnerhöhungen fast zunichte | Top Nachrichten Dezember 23, 2011 um 10:39 am

    […] Steuern und Abgaben machen Lohnerhöhungen fast zunichte 23. Dezember 2011 Einen Kommentar schreiben Kommentare Lohnerhöhung – dieses Wort hat in den Ohren der Arbeitnehmer immer einen sehr guten Klang, denn eine Lohnerhöhung bedeutet auch immer ein bisschen mehr Geld in der Tasche zu haben. So hat es zumindest den Anschein, aber die Wirklichkeit sieht leider ein wenig anders aus. Wie viel bleibt vom Bruttolohn übrig? In der heutigen Zeit leider nicht allzu viel und auch dann, wenn der Lohn um ein paar Prozent angehoben wird, sieht bei den meisten der Nettolohn aus wie bisher auch. Zu viele Abgaben Auch wenn es eine Lohnerhöhung gibt, ist das … Ähnliche Beiträge::Urteil: Mit dem Firmenwagen keine Privatfahrten machen […]

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