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Warnstreiks: Trotzdem nicht zu spät zur Arbeit kommen

cc by wikimedia/ Chensiyuan

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In dieser Woche fanden in einigen Bundesländern Warnstreiks im öffentlichen Dienst statt. Nicht nur Krankenhäuser oder Stadtverwaltungen blieben dabei geschlossen, sondern auch der öffentliche Nahverkehr und Kindertagesstätten wurden bestreikt, was so manch einen Arbeitnehmer in Bedrängnis brachte.

Generell kann man sagen, dass Arbeitnehmer trotz solcher Vorkommnisse verpflichtet sind, pünktlich bei der Arbeit zu erscheinen. Zwar werden die meisten Arbeitgeber ein Auge zudrücken, verlassen kann man sich darauf jedoch nicht. Lohnkürzungen und Abmahnungen sind in den schlimmsten Fällen möglich.

Am besten ist es, wenn solche Situationen absehbar sind, den Chef kurz im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass man aufgrund der Streiks im öffentlichen Nahverkehr eventuell ein paar Minuten zu spät kommen könnte. So können entsprechende Maßnahmen vorher geklärt werden. Dies gilt auch, wenn die Kindertagesstätte bestreikt wird und man nach Alternativen für die Kinderbetreuung suchen muss. Wenn andere Möglichkeiten, wie dass die Oma oder Freunde aufpassen, wegfallen, bleibt einem nur zu fragen, ob das Kind mit ins Büro darf. Geht dies nicht, muss man eben zuhause bleiben. Dies wird dann als höhere Gewalt gewertet, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft sind.

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