In den meisten Unternehmen ist es so geregelt, dass Arbeitnehmer nach spätestens drei Krankheitstagen ein Attest einreichen müssen. Seit längerem streiten sich die Juristen jedoch darüber, ob Arbeitgeber unter bestimmten Umständen auch eine ärztliche Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen können. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hat dies nun bejaht.
In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die für einen bestimmten Tag vergeblich versucht hatte, eine Dienstreise zu beantragen. Als der Tag dann kam, war sie krank. Ihr Arbeitgeber verlangte daraufhin, dass sie in Zukunft bereits am ersten Tag ihrer Krankmeldung ein Attest vorlegen müsse. Der Fall landete vor Gericht und die Richter gaben am Ende dem Arbeitgeber Recht.
Es stelle keine Willkür oder Diskriminierung dar, wenn ein Attest bereits ab dem ersten Tag verlangt werde. Aus rechtlichen Gründe spreche nichts dagegen. Zudem müsse der Arbeitgeber auch keine Begründung dafür nennen. Die Richter ließen jedoch Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu.
Keine Kommentare