Eltern
Der Beweis für die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung entfällt. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr können zwei Drittel der Betreuungskosten deklariert werden, maximal 4000 EUR. Die Kosten für die Betreuung werden nur noch als Sonderausgaben in Abzug gebracht, eine Aufspaltung in Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben ist nicht mehr erforderlich.
Außerdem können volljährige Kinder, die ihre erste Ausbildung absolvieren, uneingeschränkt dazu verdienen. Ihr Verdienst wird mit der Steuererklärung der Eltern nicht mehr geprüft. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag werden dadurch nicht berührt. Befindet sich das Kind jedoch in einer Zweit-Ausbildung, kann es zu Einschränkungen kommen. Arbeit das Kind regelmäßig mindestens 20 Stunden je Woche, so wird sein Gehalt mit geprüft werden.
Der Kinderfreibetrag kann zukünftig auch auf einen Elternteil übertragen werden, wenn dieser allein für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Dafür ist die einseitige Übertragung des Freibetrages für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ab 2012 ausgeschlossen.
Vermieter
Wer sein Wohneigentum an Verwandte vermietet und dadurch nicht mindestens die 66 % der ortsüblichen Miete vereinnahmt, darf Reparatur- und Renovierungskosten und auch Zinsen nicht voll in Abzug bringen. Bisher lag die Grenze bei 56 %, dafür musste aber der Vermieter den Nachweis erbringen, dass er mit der Vermietung Gewinn erwirtschaftet. Diesen Beweis muss er nun nicht mehr erbringen.
Berufspendler
Eine mögliche Verschlechterung des Steuervorteils aus Fahrkosten könnte die Regelung bringen, die Berufspendler trifft, welche abwechselnd mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsweg bewältigen. Statt für jeden Wechsel des Verkehrsmittels individuell festzulegen, welche Kosten geltend gemacht werden sollen, werden vom Finanzamt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch berücksichtigt, wenn diese über 4.500 EUR liegen. Anderenfalls wird für das gesamte Jahr lediglich die 0,30 EUR-Pauschale in Abzug gebracht.
Werbungskosten
Eine erfreuliche Nachricht betrifft alle Arbeitnehmer hinsichtlich der Pauschale für Werbungskosten. Dies wird nämlich rückwirkend für das Jahr 2011 von 920 EUR auf 1.000 EUR erhöht. Das kann eine Entlastung von 12 bis 34 EUR im Jahr bedeuten. Mit einem kostenlosen Gehaltsrechner im Internet lässt sich übrigens ganz bequem errechnen, was man dann ab 2012 als Nettolohn bekommt.
Keine Kommentare