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Firmeninterne Informationen bleiben in der Firma!

cc by fotopedia/ Håkan Dahlström

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In jedem Unternehmen gibt es Informationen, die nicht unbedingt alle wissen müssen, vor allem nicht die Konkurrenz. Darunter fallen zum Beispiel häufig Kontakte zu Lieferanten oder interne Preislisten. Hat man als Mitarbeiter des Unternehmens Zugang zu diesen Informationen sollte man diese auf keinen Fall einfach so weitergeben, auch wenn man dabei keine bösen Absichten hat. Solch ein Verhalten kann einen schnell den Job kosten, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz bestätigt.

In dem konkreten Fall hatte ein Angestellter eines Unternehmens im Sanitärbereich immer wieder firmeninterne Daten an Außenstehende weitergegeben. So hat er offenbar die kompletten Verbindungsdaten eines Lieferanten weitergegeben sowie Bilder von dort hergestellten Duschkabinen. Auch Preislisten über den Kauf von Glas wanderten an eine andere Firma. Dem Mitarbeiter wurde daraufhin fristlos gekündigt. Dieser betonte immer wieder, dass er die Daten als Grundlage für die Vertragsverhandlungen gesehen habe und dass keine böse Absicht dahinter steckte.

Die Richter gaben jedoch weiterhin dem Arbeitgeber Recht. Der Mitarbeiter habe gegen im Arbeitsvertrag vereinbarte Verschwiegenheitspflichten verstoßen, denn Informationen wie Steuern, Finanzen, Konstruktionen oder Kalkulationen hätte er nicht an Unbefugte weitergeben dürfen.

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