Viele halten Frauenparkplätze, wie man sie inzwischen in allen Parkhäusern findet, für eine gute Sache, denn schließlich werden meist Frauen tendenziell eher Opfer von Gewalt als Männer. Es gibt jedoch auch Umstände, bei denen sich so manch einer nach der Verhältnismäßigkeit fragt. Solch ein Fall wurde vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt.
Dabei ging es konkret um einen schwerbehinderten Krankenpfleger, der gegen seinen Arbeitgeber geklagt hatte, da er trotz seiner Behinderung keinen Firmenparkplatz bekam, der nah am Krankenhaus lag. Körperlich fitte Kolleginnen von ihm wurden jedoch Frauenparkplätze direkt an der Klinik zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber hatte dies damit begründet, dass bei Parkplätzen Frauen grundsätzlich vor Männer kämen.
Die Richter gaben am Ende dem Arbeitgeber Recht und wiesen die Klage ab, denn die Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden, sei für Frauen deutlich größer als für Männer. Solch eine Entscheidung sei nicht diskriminierend oder willkürlich. Die Behinderung des Krankenpflegers spiele dabei keine Rolle.
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