Selbstständigkeit

GmbH gründen: Vorteile und Nachteile der GmbH-Gründung

Was ist eine GmbH?

Das Kürzel „GmbH“ bezeichnet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch als Gesellschaft mbH bekannt. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Unternehmensform der Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die seit dem Jahr 1892 besteht. Laut Gesetz ist eine GmbH eine juristische Person mit Rechten wie auch Pflichten. Eine juristische Person gilt als nicht handlungsfähig, da es sich nicht um einen richtigen Menschen handelt. Deshalb vertreten verschiedene Organe mit Geschäftsführer, dem Aufsichtsrat ab einer Mitarbeiterzahl von 500 Personen und die Gesellschafterversammlung die Interessen einer GmbH.

Die Gründung einer Gesellschaft mbH kann sowohl durch eine Einzelperson (Ein-Personen-GmbH) als auch ein Team mit mehreren Personen (Mehrpersonen-GmbH) erfolgen. Die Eigentümer einer GmbH sind dabei die Gesellschafter. Das Besondere an einer GmbH ist, dass die Gesellschafter des Unternehmens nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Für die Haftung ist das Stammkapital der Unternehmensform gedacht, welches bei mindestens 25.000 EUR liegt. Die GmbH ermöglicht es, die Haftung einer oder mehrerer Gesellschafter auf das Geschäftsvermögen zu beschränken und gilt daher als besonders beliebte Rechtsform bei der Firmengründung. Die Grunddaten einer GmbH mit Firmensitz, Stammkapital und Gesellschafter sind für die Öffentlichkeit im Handelsregister einsehbar.

Vorteile einer GmbH

Eine GmbH bietet Unternehmensgründern zahlreiche Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Unternehmensvermögen beschränkt. Dies ist besonders für Existenzgründer interessant, welche das eigene Privatvermögen vor einem unternehmerischen Haftungsrisiko schützen wollen. Weiterhin sorgt die Rechtsform für Vertrauen bei Geschäftspartnern sowie Kunden und besitzt ein hohes nationales wie auch internationales Ansehen. Firmengründer müssen vor allem finanzielle Voraussetzungen erfüllen, um eine GmbH gründen zu können. Ein zusätzlicher Vorteil der GmbH ist, dass die Gründung als Ein-Personen-GmbH mit einem einzelnen Gesellschafter möglich ist. Zudem profitieren Unternehmer von einem Steuervorteil, da das Gehalt des Geschäftsleiters als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden kann. Zuletzt haben Start-up-Unternehmen die Chance, mögliche Investoren durch ein wegfallendes finanzielles Haftungsrisiko für die Firma zu gewinnen.

Nachteile einer GmbH

Die Gründung einer GmbH ist im Unterschied zu einem Einzelunternehmen deutlich aufwendiger und teurer. Die Kosten für eine GmbH Gründung liegen bei meist über 1.000 EUR. Zudem benötigen Unternehmer ein Startkapital von mindestens 25.000 EUR. Die Hälfte des Betrages ist bei der GmbH Gründung auf das Geschäftskonto des Unternehmens einzuzahlen, die Einzahlung der Restsumme kann später erfolgen. Die Buchhaltung einer GmbH gilt als besonders zeitintensiv, da eine doppelte Buchführung mit Bilanzierungspflicht, Gewinn-und-Verlust-Rechnung wie auch ein Jahresabschluss notwendig sind. Der Jahresabschluss muss zudem veröffentlicht werden. Aufgrund der umfangreichen Buchhaltung sollte die Kompetenz eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.

Gmbh gründen? Ablauf einer GmbH Gründung

Die Gründung einer GmbH ist aufwendig und erfordert dadurch eine bestimmte Vorlaufzeit. Während dieser Zeitspanne spricht man von einer GmbH in Gründung. Vor allem bei komplexen Sachverhalten, mit einem umfangreichen Gesellschaftsvertrag und zahlreichen Sacheinlagen, die zu bewerten sind, kann eine GmbH Gründung viel Zeit in Anspruch nehmen. Man sollte sich am besten auch von einem Notar beraten lassen, der dann bei einer GmbH Gründung Köln unterstützen und natürlich auch beratend für die Formalien für andere Firmenstandorte helfen kann.

Festlegung wesentlicher Daten für die Anmeldung der GmbH

Zunächst sind die wesentlichen Daten bei der Anmeldung der GmbH festzulegen. Hierzu zählen der Name und Gegenstand der Gesellschaft, der Firmensitz, die Gesellschafter, die Beteiligungsverhältnisse mit der Höhe, Verteilung sowie Aufbringung des Kapitals und die Geschäftsleitung. Firmengründern ist zu empfehlen den Gründungsplan mit einem Steuerberater durchzugehen, um wertvolle Informationen zur Besteuerung, der Rentabilität und dem Sozialversicherungsrecht zu erhalten. Zudem gilt es, weitere Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrages, auch als Satzungen bekannt, festzuhalten. Dazu gehört hauptsächlich das Verhältnis der Gesellschafter untereinander mit Stimmrechten oder den Konditionen für einen Ausstieg aus der GmbH. Der Gesellschaftsvertrag kann von einem Rechtsanwalt verfasst oder geprüft werden, vor allem wenn die Details zur Konstellation sehr speziell sind.

Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages

Anschließend folgt die Abklärung der Firmierung. Beim Eintragungsverfahren des Unternehmens in das Handelsregister prüft das Amtsgericht den Firmennamen. Die gewünschte Firmierung lässt sich in einer Vorprüfung bereits abfragen und der Gegenstand der Firma auf Erlaubnis gemäß dem Kreditwesengesetz prüfen. Nach erfolgreicher Namensprüfung können die Unternehmer mit der Gründung der GmbH fortfahren und im nächsten Schritt einen Notartermin vereinbaren. Der Notar beglaubigt den aufgesetzten Gesellschaftsvertrag der zu gründenden GmbH. Das Gründungsprotokoll ist die notarielle Beurkundung der Gesellschaft. Der Notar händigt das Protokoll zusammen mit weiteren erforderlichen Dokumenten für das Handelsregister wie die Gesellschafterliste den Gründern abschließend aus.

Laut einem Beschluss vom Bundestag zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinien in Europa von 2021 wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, die GmbH Gründung online zu ermöglichen. Seit August 2022 haben Unternehmer dadurch die Option, die Gründung einer GmbH in einem Online-Verfahren durchzuführen, Sachgründungen sind hiervon jedoch ausgeschlossen. Handelsregisteranmeldungen lassen sich ebenfalls per Online-Beglaubigung abwickeln, ein persönliches Erscheinen bei einem Notar ist nicht mehr notwendig.

Eröffnung des Geschäftskontos

Nach der Beurkundung gilt die Gründungsgesellschaft als handlungsfähig und die Unternehmer können ein Geschäftskonto für die Einzahlung des Stammkapitals eröffnen. Der Bank ist für die Kontoeröffnung der beglaubigte Gesellschaftsvertrag vorzulegen, ein Nachweis für das zur Verfügung stehende Stammkapital der GmbH. Der Einzahlungsbeleg ist anschließend an den Notar weiterzuleiten. Handelt es sich bei dem vorhandenen Kapital um Sacheinlagen, ist ein Sachgründungsbericht über die Einlagenwerte zu erstellen. Die Firmengründer sollten den Einzahlungsnachweis in den eigenen Unterlagen persönlich aufbewahren, um bei Notwendigkeit möglichen Haftungsforderungen entgegentreten zu können.

Eintragung der Firma in das Handelsregister

Nach Erhalt des Einzahlungsbelegs für das Stammkapital der GmbH stellt der Notar alle notwendigen Unterlagen für die Handelsregistereintragung zusammen. Die Einreichung beim Registergericht erfolgt auf dem elektronischen Weg. Gewöhnlich beträgt das Eintragungsverfahren bei unproblematischen Fällen eine Woche. Bei schnellen Gründungen ist sicherzustellen, dass die anfallenden Gerichtskosten zeitnah bezahlt werden. Nach Abschluss der Eintragung hat die Gesellschaft ein Bestehen, die Unternehmensgründer bekommen anschließend einen Handelsregisterauszug.

Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Die Gesellschafter der GmbH sind nach Vorlage des Handelsregisterauszugs befugt, das Unternehmen beim örtlichen Gewerbeamt zu registrieren. In einigen Fällen müssen die Gründer notwendige Genehmigungen für das Gewerbe vorlegen. Für Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte sind keine weiteren Bescheinigungen erforderlich, da die Unterlagen bereits bei der Anmeldung zum Handelsregister eingereicht wurden. Das Gewerbeamt meldet dem Finanzamt automatisch die Anmeldung des Gewerbes. Die GmbH wird daraufhin vom zuständigen Finanzamt steuerlich erfasst. Unternehmer haben die Möglichkeit, die Anmeldung beim Finanzamt durch das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens zu beschleunigen. Nach der steuerlichen Registrierung erhält die GmbH eine individuelle Steuernummer, die bei der Rechnungserstellung notwendig ist.

Weitere Pflichten im Nachgang der GmbH Gründung

Im Nachgang der Gründung werden weitere Handlungen erforderlich. Hierzu gehören die Erstellung der Eröffnungsbilanz, des Impressums mit allen Pflichtangaben auf der Firmenwebsite und der Geschäftspapiere. Abhängig vom Unternehmensgegenstand und der beschäftigten Arbeitnehmer ist möglicherweise eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft notwendig.

Im internationalen Ausland tätige GmbHs benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen ist. Handelt es sich um eine GmbH mit Beschäftigten, ist eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen und bei der Krankenkasse anzumelden. Die Unternehmer sollten sich ebenfalls mit dem Abschluss sinnvoller Versicherungen wie einer Betriebshaftpflicht kümmern.

Firmenname

Der Name des Unternehmens kann weitestgehend frei gewählt werden. Grundsätzlich sind jedoch zwei Aspekte zu berücksichtigen. Die Firmenbezeichnung muss mit dem Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder dem Kürzel „GmbH“ enden. Weiterhin darf die gewählte Firmenbezeichnung nicht in ähnlicher Form bereits bestehen und dadurch irreführen. Unternehmer haben bei der Wahl des Firmennamens unterschiedliche Möglichkeiten. Eine Personenfirma enthält den Namen einer oder mehrerer Personen der Gesellschaft. Die Sachfirma gibt dagegen den Gegenstand des Unternehmens in der Bezeichnung an. Eine Fantasiefirma besitzt weder einen Personennamen noch einen Tätigkeitshinweis in der FIrmenbezeichnung, hat jedoch eine Assoziation zum Unternehmen. Die Mischfirma kombiniert Personen-, Fantasie- und Sachfirma in der Namensgebung.

Gründungskosten

Die Gründungskosten liegen oftmals zwischen 1.000 und 3.000 EUR, nur selten fallen die Kosten höher aus. Zu den Kostenpunkten bei der GmbH Gründung gehören unter anderem Anwaltskosten bei einem individuell gestalteten Vertrag. Bei der Wahl eines Mustervertrages sparen Unternehmensgründer Geld, für Ein- bis Drei-Personengesellschaften stellt der Gesetzgeber Musterprotokolle mit Satzung zur Verfügung. Der Vertrag muss für die Nutzung lediglich von einem Notar beglaubigt werden, ein weiterer Kostenpunkt zusammen mit den Beurkundungskosten. Zudem kommen auf die Unternehmer Kosten für einen Steuerberater und die Anmeldung des Gewerbes zu. Für den Eintrag der GmbH in das Handelsregister wird eine Gebühr beim Amtsgericht fällig. Des Weiteren muss laut GmbH Gesetz die Bekanntmachung des Unternehmens im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen, was gegebenenfalls Kosten mit sich bringt. Zuletzt sind die Gründer der Firma dazu verpflichtet, ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR zu beschaffen.

Vorgaben zum Stammkapital

Die Haftung der Gesellschafter einer GmbH ist auf das Geschäftsvermögen begrenzt, weshalb der Gesetzgeber ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR verlangt. Potenzielle Gläubiger lassen sich somit zumindest teilweise zufriedenstellen. Gründer einer GmbH können das Stammkapital in Form von Sach- oder Bareinlagen bereitstellen. Für Bareinlagen gilt, dass mindestens 12.500 EUR am Tag der Gründung vorhanden sein müssen. Der Wert der Sacheinlagen muss am Stichtag der Gründung von einem Wirtschaftsprüfer, Sachverständigen oder Steuerberater bewertet werden. Gängige Sachwerte sind Immobilienobjekte, Grundstücke, Büroausstattung, Produktionsmaschinen oder Firmenwagen.

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