In etlichen Branchen ist die richtige Schutzkleidung das A und O. Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft weist aktuell in der Zeitschrift „LSV kompakt“ darauf hin, dass die Kosten für Schutzbekleidung vom Arbeitgeber getragen werden müssen. Dies sollten sich vor allem Azubis merken, da es doch das eine oder andere Mal vorkommen soll, dass der Chef verlangt, dass die „Neuen“ ihre Schutzkleidung selbst bezahlen.
Dies sei jedoch nicht rechtens, da zu Beginn der Ausbildung Dinge wie Atemmasken, Schutzbrillen oder Gehörschutz kostenlos vorm Arbeitgeber gestellt werden. Dieser ist auch dafür zuständig, dass die Dinge in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, dass beispielsweise die Filter der Atemmasken regelmäßig erneuert werden.
Nicht zulässig sei es zudem, dass sich Auszubildende die Schutzkleidung teilen. Wobei man hier sagen muss, dass es in manchen Betrieben durchaus üblich ist, dass ein gewisser Gehörschutz quasi zur Maschine gehört. Bei individuell angepasster Berufsbekleidung ist dies natürlich ein anderer Fall.
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