Eine Existenzgründung wird in der Bundesrepublik Deutschland intensiv gefördert, insbesondere dann, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit erfolgt. Sowohl für ALG I als auch ALG II Empfänger stehen verschiedene Fördermaßnahmen zur Verfügung, die mit dem Weg in die Selbstständigkeit in Anspruch genommen werden können. Grundsätzlich muss für die zahlreichen Förderungen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen, der bekannte Businessplan. Dieser muss zudem von einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel der IHK abgesegnet sein, denn nur dann haben die Antragsteller auch einen Anspruch auf eine Förderung.
Eine der bekanntesten Subventionen in diesem Bereich ist der Existenzgründerzuschuss. Er wird allen Gründern gewährt, die ALG I beziehen und eine tragfähige Geschäftsidee haben. Er erstreckt sich über den Zeitraum von eineinhalb Jahren und dient der individuellen Existenzsicherung. Eine Alternative zu diesen Förderungen sind die Subventionen der EU. Hierbei handelt es sich um Einmalzahlungen, die Investitionen erleichtern sollen. Sie können meist nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Einzelne nicht über die Arbeitsagenturen gefördert werden.
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