In Deutschland gibt es fast eine halbe Million Menschen, die einen Vollzeit-Job haben und trotzdem mit Hartz IV aufstocken müssen, weil ihr Lohn nicht zu Leben ausreicht. Dieses Lohn-Dumping ist das eigentliche Problem der aktuellen Hartz-IV-Debatte, bei der ein gewisser Politiker ja mal schnell die Arbeitslosen dafür verantwortlich macht…
Doch das Problem sind eben nicht die Arbeitnehmer, sondern die Arbeitgeber, die Hungerlöhne bezahlen und dazu noch dreist den Sozialstaat ausnützen. Frei nach dem Motto: Ich spare am Lohn und den Rest gleichen die Steuerzahler durch Arbeitslosengeld aus.
Aber auch die Jobcenter sind meist untätig in diesem Fall. Mit gutem Beispiel ging nun das Jobcenter Stralsund vor, dass den Chef einer Pizzeria verklagte, weil er seinen Angestellten lediglich 1,32 Euro die Stunde zahlte. Und siehe da, das Jobcenter bekam recht. Ein Beispiel, das hoffentlich bald Schule machen wird, denn gegen das Lohndumping muss stärker vorgegangen werden!
Dabei ist es im Bürgerliche Gesetzbuch klar geregelt: Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn es gegen die guten Sitten und das Anstandsgefühl verstößt. Wann dies der Fall ist, hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt: Eine Bezahlung ist sittenwidrig, wenn sie geringer als zwei Drittel des üblichen Tariflohns der Branche und der Region ist.
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