Karriere

Wer hilft einem bei Streit mit dem Arbeitgeber?

In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, sondern die gesetzlichen Regelungen sind über ca. 33 Gesetze, Verordnungen und Anweisungen verteilt. Schon daraus ist ersichtlich, dass beim Streit mit dem Arbeitgeber im Arbeitsrecht oft fachlicher Rat notwendig und hilfreich ist.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer agieren hier von unterschiedlichen Positionen aus. Der Arbeitgeber kann die Kosten für Rechtsberatung, oder Rechtsstreit als Betriebsausgaben verbuchen, ohne sein persönliches Geld zu verwenden. Der Arbeitnehmer muss, wenn er keine andere Möglichkeit hat oft jeden Euro von Netto aus seiner Tasche bezahlen. In solchen Fällen werden vom Arbeitnehmer oft Festlegungen des Arbeitgebers akzeptiert, nur weil die finanziellen Ausgaben gescheut werden. Dabei sind Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht für die Arbeitnehmer kostenlos. Es muss auch nicht unbedingt ein Rechtsanwalt damit beauftragt werden. In vielen Fällen gibt es auch für Arbeitnehmer eine erste kostenlose Rechtsberatung beim Arbeitsgericht.

Wesentlich besser gestellt sind auf jeden Fall die Mitglieder der Gewerkschaften. Hier gibt es Rechtsberatung durch Fachkräfte kostenlos und im Rechtsstreit übernimmt die Gewerkschaft auch die anfallenden Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht. Vorrausetzung ist, dass im Rechtsstreit Erfolgsaussichten bestehen. Wenn der Rechtstreit mit dem Arbeitgeber mehrere Arbeitnehmer betrifft, übernimmt oft die Gewerkschaft den gesamten Fall, oft auch mit einer Sammelklage. Beachtet werden muss dabei, dass bei einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft die Rechtsberatung in der Regel sofort kostenlos möglich ist. Beim Rechtsstreit ist in den meisten Fällen eine Wartezeit von 3 Monaten erforderlich.

Wenn der Arbeitnehmer eine Familienrechtsschutzversicherung besitzt, dann kann er dort das Risiko Arbeitsrecht mit versichern. Nach einer Wartezeit von drei Monaten, wobei das Ereignis vor dieser Zeit liegen muss, kann er sich an einen Fachanwalt wenden, der in der Regel den gesamten Fall übernimmt. Er holt bei der Rechtsschutzversicherung die Kostenzusage ein und kümmert sich danach um alles andere. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten (Rechtsanwalt, Gericht und ev. Gutachter), bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme.

Wenn der betreffende kein Mitglied einer Gewerkschaft ist und auch keine Rechtsschutzversicherung hat, dann muss er die gesamten anfallenden Kosten selbst übernehmen, oder gegenüber dem Arbeitgeber nachgeben und auf weiteren Streit verzichten.

Das könnte dir auch gefallen

Keine Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.