Selbstständigkeit

Digitale Selbstständigkeit und Hauptberuf – so funktioniert es

Das Gehalt könnte üppiger sein und der Wunsch nach Selbstständigkeit ist unterbewusst vorhanden. So beginnt für viele Arbeitnehmer der Einstieg in die nebenberufliche Selbstständigkeit. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, allerdings gibt es aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht einiges zu beachten. Wir klären auf und verraten die Grundlagen, die beim Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit wichtig sind.

Arbeitgeber informieren – keine heimlichen Sachen

Wer sich nebenberuflich selbstständig macht, sollte den Arbeitgeber schon im Vorfeld informieren. Keine Sorge, er darf das Bestreben nicht verbieten, vorausgesetzt es entsteht keine Konkurrenz. Wer in einem Shop für Computertechnik arbeitet, darf nicht nebenbei einen Konkurrenzshop auf die Beine stellen. Darüber hinaus muss der selbstständige Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass dem Arbeitgeber die volle Arbeitskraft zu den vertraglich geregelten Zeiten zur Verfügung steht.

Beim Finanzamt registrieren – Gewerbeanmeldung ist Pflicht

Die deutsche Gewerbeordnung schreibt vor, wer bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss. Die Alternative hierzu ist die Registrierung als Freiberufler beim Finanzamt. Das ist für einige Berufe möglich und erspart die Zahlung von Gewerbesteuer. Wichtig ist, dass der steuerliche Erfassungsbogen rechtzeitig ausgefüllt wird. Er ist der offizielle Startschuss für die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Tipp: Wer eine Kapitalgesellschaft, eine OHG oder eine Selbstständigkeit als Kaufmann startet, muss sich im Handelsregister eintragen lassen.

Krankenversicherung über den Arbeitgeber – meist bleibt alles beim Alten

Freiberufler haben viele Hürden zu erklimmen, angefangen von der Suche nach dem eigenen Arbeitsplatz bis hin zur Sicherstellung der Versicherungsleistungen. Handelt es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit, die zusätzlich zum versicherungspflichtigen Job ausgeübt wird, bleibt der Versicherungsstatus in der Regel erhalten. Das gilt nur solange, wie der Nebenjob nicht die Haupteinnahmequelle wird. Ab diesem Zeitpunkt wäre der Selbstständige verpflichtet, sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse anzumelden oder in die PKV einzuzahlen.

Steuern als Freiberufler – für Kleinunternehmer gilt keine Steuerpflicht

Der geltenden Kleinunternehmerregelung ist zu entnehmen, dass bis zu einer gewissen Einkommensgrenze keine Umsatzsteuer zu entrichten ist. Sobald die Einkünfte mehr als 22.000 Euro im vorherigen Jahr und mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr betragen, wird der Selbstständige zur Zahlung von Umsatzsteuern verpflichtet. Je nach Höhe des Einkommens muss pro Quartal, pro Monat oder pro Jahr die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden.

Wer möchte, kann sich für diese Entscheidung auch im Vorfeld entscheiden, ist dann aber für fünf Jahre daran gebunden.

An die mentale Gesundheit denken – Überforderung wird zum Problem

Neben steuerrechtlicher Besonderheiten kommt es bei dieser Entscheidung auch auf die mentale Fitness an. Vor allem zu Gründungszeiten kommt auf neue Selbstständige viel Arbeit zu. Parallel zum Hauptjob kann das dazu führen, dass Arbeitszeiten nicht eingehalten werden. Es gilt als Pflicht, dass zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden Ruhe liegen. Das trifft auch dann zu, wenn jemand nebenberuflich Geld als Selbstständiger verdient.

Hält sich der Arbeitnehmer nicht daran, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Nachbesserung. Er kann verlangen, dass sein Angestellter sich an das Arbeitszeitgesetz hält und hat sonst die Möglichkeit, die nebenberufliche Selbstständigkeit zu untersagen.

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